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Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26

Die Schuleinschreibung findet voraussichtlich am Mittwoch, den 19.03.2025 statt.

Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern inkl. von "Korridor-Kindern" erhalten Anfang Februar über die Kindergärten bzw. postalisch eine Einladung mit genauen Informationen.

Beginn der Schulpflicht

In Bayern ist wie in allen anderen Bundesländern das Einschulungsalter gesetzlich geregelt.

Damit ergibt sich für die Anmeldung an der Grundschule folgende Regelung im Überblick:

  • im Vorjahr zurückgestellt -> schulpflichtig
  • regulär schulpflichtig -> Kinder, die bis 30.06. sechs Jahre alt werden
  • Korridor: Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gilt:
    Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später schulpflichtig wird.
  • auf Antrag schulpflichtig -> Kinder, die zwischen dem 01.10. bis 31.12. sechs Jahre alt werden
  • auf Antrag m. Gutachten schulpflichtig -> Kinder, die nach dem 31.12. sechs Jahre werden (keine Altersgrenze nach unten)