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VERGLEICHSARBEITEN IN BAYERN

Orientierungsarbeiten in der Jahrgangsstufe 2 (ORA)

Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 (VERA-3)

Montag, 15.04.2024 - Freitag, 26.04.2024

Die genauen Termine werden von den Lehrkräften festgelegt.

    ORA2:  Deutsch - Richtig schreiben

    VERA3: Deutsch I-Bereich noch nicht bekannt

    VERA3: Deutsch II-Bereich noch nicht bekannt

    VERA3: Mathematik

 

1. Was ist ORA bzw. was ist VERA?

Bei den Orientierungsarbeiten handelt es sich um einen standardisierten Test, der in allen zweiten Jahrgangsstufen in Bayern im Fach Deutsch für den Bereich „Richtig schreiben“durchgeführt wird.

Die Abkürzung „VERA-3“ (VERgleichsArbeiten in der Grundschule) bezeichnet bundesweite Lernstandserhebungen in den Fächern Mathematik und Deutsch in der Jahrgangsstufe 3.


2. Wozu werden diese Arbeiten geschrieben?

Die Orientierungsarbeiten bzw. die Vergleichsarbeiten überprüfen Kompetenzen, die in einem längeren Zeitraum erworben wurden. Der Test orientiert sich am Lehrplan für die bayerische Grundschule und gibt eine objektive Rückmeldung über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler.


3. Muss mein Kind an diesen Tests teilnehmen?

Die Teilnahme an den Orientierungsarbeiten bzw. an VERA ist für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 bzw. 3 verpflichtend.


4. Werden die Arbeiten benotet?

Die Orientierungsarbeiten und die Vergleichsarbeiten werden nicht benotet, da es in erster Linie um eine Rückmeldung für die Lehrkräfte geht, inwieweit Schülerinnen und Schüler bestimmte Fähigkeiten bereits erworben haben.


5. Wie erfahre ich, wie mein Kind abgeschnitten hat?

Sie als Eltern erhalten nach der Auswertung der Vergleichsarbeiten von der Lehrkraft des Kindes einen Rückmeldebogen, dem Sie entnehmen können, wie Ihr Kind abgeschnitten hat. Die Rückmeldung erfolgt in Form einer Zuordnung der Leistungen zu sogenannten Fähigkeitsniveaus, die keine Entsprechungen in Schulnoten haben. Was unter den Fähigkeitsniveaus im Einzelnen zu verstehen ist, können Sie ebenfalls dem Rückmeldebogen entnehmen. Auch haben Sie nach Absprache mit der Klassenleitung die Möglichkeit, das Testheft Ihres Kindes einzusehen.


Quelle: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung